Werden wir jetzt aus der KSK fliegen?

Vor einigen Wochen machte der Fall der Berliner Autorin Franziska Hauser Schlagzeilen, die pandemiebedingt vom Verlust der Absicherung der Künstlersozialkasse bedroht war. Dieser Fall machte in der Presse die Runde, es berichteten diverse Zeitungen, Rundfunk und zuletzt auch das Fernsehen (heute-journal). Eine selbstständige Autorin ist in ihrem Tätigkeitsbereich natürlich nah dran an dem, was VFLL-Mitglieder machen. Daher haben wir uns näher damit befasst und dabei entdeckt, dass die Meldungen darüber teilweise auch Fehlinformationen enthielten. Klar wurde, dass es Bedarf an korrekten Informationen gibt und deshalb haben wir nachgefragt. Immerhin sitzen zwei VFLL-Mitglieder im Beirat der Künstlersozialkasse – Gisela Hack-Molitor als Mitglied und Ulrike Frühwald als ihre Stellvertreterin. Gisela hat unsere Fragen beantwortet.

Nachgefragt von Sabine Schmidt

Was macht diesen Fall so interessant?

Für die Medien war die Autorin einfach ein gutes Beispiel für eine selbstständige Künstlerin/Publizistin, die durch die Corona-Maßnahmen einen finanziellen Einbruch erlitt. Und die in der Folge auch noch mit dem Verlust der sozialen Absicherung durch die KSK bedroht war. Tenor: Die KSK ist unflexibel und lässt die Künstler:innen und Publizist:innen im Regen stehen. Das klingt natürlich besorgniserregend und ich verstehe gut, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen diese Berichte mit Sorge gelesen haben. Denn die Versicherung über die KSK ist für uns Freischaffende ja unentbehrlich: Wie Angestellte zahlen wir nur 50 Prozent der Beiträge von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die andere Hälfte tragen der Bund und die Unternehmen (Verlage, Agenturen etc.), die von der kreativen Arbeit profitieren.

Laut Presseberichten ist die Faktenlage so: Weil die Autorin pandemiebedingt keine Einkünfte aus Lesungen mehr hatte, hat sie stundenweise Deutschunterricht erteilt. Bei der Einkommensmeldung für 2021 meldete sie dann ihre nach unten angepassten Zahlen aus publizistischer Arbeit bei der KSK und den Nebenverdienst (Unterricht) mit 600 Euro/Monat. Sie erwartete, dass ihre Beiträge ab dem neuen Jahr dann entsprechend reduziert werden, entsprechend der desolaten Einkommenssituation aus ihrer Arbeit als Autorin. Der Bescheid der KSK war dann aber ein Schock: Denn statt der Anpassung kam die Meldung, dass sie jetzt bezüglich Kranken- und Pflegeversicherung „versicherungsfrei“ gestellt sei und nur noch mit der Rentenversicherung in der KSK bleiben könne. Der Grund: Ihr Einkommen aus dem Nebenverdienst, also dem Deutschunterricht, lag zu hoch. Die Folge wäre gewesen: Sie hätte weiter für die Rentenversicherung gezahlt, aber zusätzlich gut 220 Euro für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, also insgesamt mehr als vorher.

Inwiefern ist das eine Folge der Pandemie?

Tatsächlich hat die Sache mit dem Nebenverdienst zunächst nichts mit den Folgen von Corona zu tun. Es gibt diese Regelung schon lange, doch weil viele jetzt coronabedingt weniger oder gar nichts mehr verdienen, wird sie vielfach zum Problem. Das KSVG (Künstlersozialkassenversicherungsgesetz) gibt vor, dass man eine selbstständige Nebentätigkeit, die nicht publizistisch/künstlerisch ist, nur „geringfügig“ ausüben darf. Das bedeutet: Man darf nicht mehr als 450 Euro/Monat (bzw. 5.400 Euro/Jahr) hinzuverdienen. Diese Regelung ist schon lange ein Ärgernis: Denn wenn man einen Nebenjob ausübt, in dem man angestellt ist, darf man viel mehr hinzuverdienen; wie viel, ist abhängig vom Einkommen aus der publizistischen Arbeit. Dazu hat die KSK ein Infoblatt veröffentlicht. [Das Infoblatt ist im Serviceteil am Ende des Beitrags verlinkt]

Hat die KSK im Zuge der Pandemie schon irgendwelche Anpassungen vorgenommen?

Ja, das hat sie: Jetzt kann man formlos, auch per Mail, einen Antrag auf Stundung der monatlichen Beiträge oder Ratenzahlung stellen. Außerdem ist die Mindesteinkommensgrenze für 2021 ausgesetzt. Wenn man also in diesem Jahr ein geringeres Einkommen als 3.900 Euro erwartet, bleibt man dennoch in der KSK. Schon vorher galt, dass man zweimal innerhalb von sechs Jahren unter dieser Einkommensgrenze liegen durfte – jetzt kommt also noch ein Jahr hinzu. Eine dritte Möglichkeit ist, dass man jederzeit die Meldung des voraussichtlichen Einkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit nach unten (oder oben) anpassen kann. Die Änderungen wirken nicht rückwirkend, sondern immer erst ab dem Folgemonat der Mitteilung. Eine nachträgliche Anpassung für 2020 ist deshalb nicht möglich. Diese Möglichkeit der Anpassung ist nicht neu, die gibt es schon immer, nicht erst seit der Pandemie.

Die KSK schlägt auf ihrer Website vor, „die Aufnahme einer abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“ zu überlegen. Was würde das für meinen KSK-Versicherungsstatus bedeuten?

Das kommt darauf an, wie viel du aus deiner publizistischen Arbeit verdienst – auf dem Merkblatt „Versicherung trotz Nebenjob“, das ich vorhin genannt habe, sind einige Rechenbeispiele aufgeführt. Die KSK rät vielleicht deshalb explizit dazu, weil das eventuell nicht allen bekannt ist. Ansonsten ist es nichts Neues – diese Möglichkeit gibt es schon immer.

Kann ich auch mit einem 450-Euro-Job aufstocken? Da heißt es auf der Website, dass ein Gewinn von bis 5.400 Euro jährlich nicht zum Verlust der KSK-Mitgliedschaft führe. Wie definiert die KSK eigentlich Gewinn?

Diese Möglichkeit hast du immer: Neben deiner selbstständigen publizistischen oder künstlerischen Arbeit kannst du zum Beispiel einen 450-Euro-Job ausüben, der nichts mit Kunst oder Publizistik zu tun hat.

Gewinn meint das Ergebnis deiner Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), also die Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben – brutto und vor Steuern. Was im Einzelnen zu den Betriebseinnahmen und -ausgaben zählt, steht auf der KSK-Website unter „Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens“. [Im Serviceteil am Ende des Beitrags verlinkt] Unter Meldungen steht auch, dass die Corona-Zuschüsse zum Einkommen dazuzählen. [Link im Serviceteil].

Wenn ich einmal aus der KSK rausgeflogen bin, gibt es einen Weg zurück?

Das ist tatsächlich ganz einfach: Man „fliegt raus“, wenn die Voraussetzungen zur Versicherungspflicht über die KSK nicht mehr gegeben sind.

Beispiel: Wenn das Einkommen aus dem selbstständigen nichtpublizistischen/-künstlerischen Nebenjob – wie im oben angeführten Fall der Berliner Autorin – zu hoch ist. Oder wenn dein Einkommen aus der publizistischen Arbeit auf Dauer unter der Einkommensgrenze von 3.900 Euro/Jahr liegt. Aber wenn sich die Situation wieder geändert hat, kannst du jederzeit einen neuen Antrag bei der KSK stellen. Dann wird – wenn du die Voraussetzungen für eine Versicherung über die KSK erfüllst – der Antrag rückwirkend ab dem Tag der Meldung bei der KSK bewilligt. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge bei einer freiwilligen Versicherung werden dann zurückgezahlt. Die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der KSK für eine Weile auszusetzen („ruhen“ zu lassen), ist nicht möglich. Das liegt daran, dass du nicht mehr versicherungspflichtig nach dem KSVG bist, sobald du deine publizistische Tätigkeit aufgibst. Sonderfälle sind etwa der Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

Übrigens passiert dieses „Rein / Raus“ aus der KSK ziemlich häufig etwa bei Schauspielern, die mal selbstständig, mal angestellt arbeiten – für die ist das ganz üblich. Die KSK geht sachlich mit solchen Fällen um, schließlich ist die Künstlersozialkasse eine Pflichtversicherung und als Behörde verpflichtet, all diejenigen aufzunehmen, die die Voraussetzungen zur Versicherung nach dem KSVG erfüllen.

Bieten die Behörden uns außer dem Weg in Hartz IV noch was Vernünftiges an?

Abgesehen von den genannten Erleichterungen, die die KSK bietet, und natürlich den Corona-Zuschüssen des Bundes und der Länder leider nicht. Das ist bitter für diejenigen Künstler:innen und Publizist:innen, die pandemiebedingt Einbrüche und Totalausfälle haben. Womöglich können wir im Bereich Publizistik noch etwas flexibler reagieren und uns leichter auf andere Tätigkeitsbereiche umstellen als zum Beispiel Musiker:innen. Aber auch in der Publizistik weiß ich von katastrophalen Situationen und größten Existenznöten.

Wie läuft die Lobby-Arbeit zu diesen Themen momentan?

Im Beirat der Künstlersozialkasse sind verschiedene Versichertenverbände vertreten, die früh darauf hingewirkt haben, dass die KSK mit den genannten Erleichterungen auf die Situation reagiert. Der VFLL ist auch im Kulturrat vertreten, der ebenfalls viel Lobbyarbeit macht und alles Wissenswerte im „Corona versus Kultur“-Newsletter veröffentlicht.

Ansonsten macht der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen e. V.) eine gute Lobbyarbeit und informiert auf seiner Website und im Newsletter über alle Entwicklungen in der Corona-Politik.

Gisela Hack-Molitor ist Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse

VFLL-Mitglied Dr. Gisela Hack-Molitor, © Corinna Holzer

Interview: Sabine Schmidt
Beitragsbild: (c) pixabay / Edar


Gisela Hack-Molitor ist Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse und für VFLL-Mitglieder unter ksk-infos@vfll.de erreichbar.


Informationen zu Unterstützung bei Problemen mit der KSK erhalten VFLL-Mitglieder im internen Bereich der VFLL-Website.


Links zur KSK:


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