Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir wollen euch auf mögliche Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote für Solo-Selbstständige bzw. Kultur- und Kreativschaffende aufmerksam machen. Die Auflistung (Stand 30. November 2020) ist nicht vollständig, gern nehmen wir weitere Links entgegen.
Schreibt sie uns einfach per Kommentarfunktion.
Update November 2020
- Coronahilfe: Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.
-
Informationen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte
-
Fragen und Antworten zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige
- Direkte Zuschüsse und Darlehen für Solo-Selbstständige
Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige aufzusetzen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 20.03.2020 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk nachgelegt und weitere Details zu dem angekündigten Hilfeprogramm für Solo-Selbstständigen in der Coronakrise genannt.
Die vier Säulen:
1) Darlehen (rückzahlbar, über Hausbank)
2) Grundsicherung ohne Vermögensprüfung (über Jobcenter, letzteres auf wenige Monate beschränkt)
3) Zuschüsse zur Miete der Gewerbeimmobilie
4) Direktförderung (nicht rückzahlbar, evtl. auch über Hausbank)
Das Hilfsprogramm: Grütters nennt Details (Börsenblatt vom 24.03.2020)
- 7 Bundesländer gewähren Zuschüsse, zinslose Darlehen, Zuschussförderungen und andere Unterstützungsinstrumente
Eine Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern befindet sich auf der Seite des BMWi.
Infos für Bayern
„Soforthilfe Corona“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). In der Kabinettssitzung am 17.03.2020 wurde beschlossen, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.
Finanzielle Überbrückungshilfen der LfA Förderbank Bayern. Zur Bereitstellung zusätzlicher Liquidität stehen Darlehen zur Verfügung.
Hotline: Das StMWi hat eine Hotline zu Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Erreichbar ist diese Hotline von Montag bis Dnnerstag 07:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr unter der Telefonummer 089 2162-2101.
Infos für Baden-Württemberg
Die L-Bank gewährt Kredite für Unternehmen.
Die Direkthilfe BW ist online, eine Antragstellung ist ab 25.03.2020 möglich.
Telefonische Beratung zu wirtschaftsbezogenen Fragen: Die Landesvertretung für Kultur- und Kreativunternehmen, die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG Baden-Württemberg), steht bis auf Weiteres für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus montags, mittwochs und freitags von 14 bis 16 Uhr unter der
Telefonnummer 0711 90715-346 zu Verfügung.
Infos für Berlin
Berliner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige „Soforthilfe II“. Die Abwicklung erfolgt über die Investitionsbank Berlin.
Anträge auf Liquiditätshilfe können hier gestellt werden.
Infos für NRW
NRW weitet Corona-Hilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer aus (Handelsblatt, 12.05.2020)
NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart will die Soforthilfe auch Selbstständigen gewähren (WELT, 17.04.2020)
Isabel Pfeiffer-Poensgen, NRW-Ministerin für Kultur und Wissenschaft, hat am 20.02.2020 das Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen verkündet. Damit sollen Honorarausfälle aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise abgemildert werden. Bedingung ist, dass die Betroffenen einen ständigen Wohnsitz in NRW haben.
Und hier geht es zum Antragsformular.
Infos für Schleswig-Holstein
Für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gibt es bei der Investitionsbank SH den Antrag auf Soforthilfe.
- Aussetzen und Herabsetzen von Steuerzahlungen
Wendet euch an das für euch zuständige Finanzamt. Ihr könnt beantragen, laufende Vorauszahlungen abzusenken oder auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge zu verzichten.
- Künstlersozialkasse
Beitragszahlungen in die Künstlersozialkasse
KSK-Mitglieder können die Änderung ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer / publizistischer Arbeit der Künstlersozialkasse mitteilen.
Zahlungsverschiebungen oder Kürzungen wg. Liquiditätsengpässen
Auf der Seite der Künstlersozialkasse gibt es konkrete Hinweise zu Zahlungsverschiebungen oder Kürzungen wg. Liquiditätsengpässen.
- Deutscher Kulturrat
Pressemitteilung des Kulturrats NRW (07.05.2020)
Der Kulturrat hat eine Übersichtsseite zu Hilfen und Maßnahmen zusammengestellt.
Der VFLL hat einen Sitz im Deutschen Kulturrat, VFLL-Mitglied Doris Schemmel setzt sich dort auch für die Belange von Solo-Selbstständigen ein. Hier gibt es zahlreiche Infos und auch die Möglichkeit, sich in einen Newsletter einzutragen.
- Petition Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „Corona-Shutdowns“ auf der Website von openPetition
- Neuigkeiten auf der Website des Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e. V.
- Verdi Selbstständige hat ebenfalls eine Seite zu den Corona-Hilfen geschaltet.
- Kostenloses E-Book „Hilfen vom Staat für Selbstständige in der Coronakrise“ vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft (Wolters Kluwer)
Bitte beachtet, dass diese Angaben nicht rechtsverbindlich sind.
Quellen: Newsletter der Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg, Newsletter der Bayerischen Kreativwirtschaftler, Newsletter des Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e. V. und andere
Foto: martaposemuckel / pixabay
Corona-Update für Baden-Württemberg:
Inzwischen gibt es ein zweites, neueres Antragsformular im PDF-Format, in dem die Hilfen des Bundes und des jeweiligen Bundeslands gebündelt werden. Jedenfalls ist das in Baden-Württemberg so gelöst worden. Noch bis Ende Mai können Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt werden.
Nähere Informationen sind weiterhin auf der Portalseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg aufgeführt: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
NRW-Soforthilfe 2020, ab 27. März: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige können jetzt in einem einfachen digitalen Verfahren Zuschüsse zwischen 9.000 und 25.000 Euro beantragen