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Richtiger Schritt: Bundesregierung stärkt Künstlersozialkasse

VFLL-Pressemitteilung: Der Gesetzentwurf „zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ hat das Kabinett passiert. Er sieht vor, Unternehmen auf ihre Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) hin regelmäßig zu prüfen.

Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) begrüßt das klare Signal aus der Politik pro Künstlersozialkasse. „Der Gesetzentwurf schafft Klarheit und Rechtssicherheit – nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Unternehmen“, begründet Herwig Frenzel, 1. Vorsitzender des VFLL, die Zustimmung des Verbands. „Die KSK ist ein Baustein zur Kulturpflege; im Fall der Lektoren, Übersetzer, Autoren und Journalisten ein Baustein zum Erhalt der Sprachkunst und des Kulturguts Sprache“, verdeutlicht Frenzel die Bedeutung der Versicherung für die Berufe im Bereich Wort.

Laut Gesetzentwurf sollen die Träger der Rentenversicherung verpflichtet werden, ab 2015 in ihre turnusmäßig stattfindenden Arbeitgeberprüfungen auch den Punkt Künstlersozialabgabe aufzunehmen. Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten werden alle vier Jahre geprüft, kleinere Betriebe im Durchschnitt alle zehn Jahre. Wer für weniger als 450 Euro in einem Jahr künstlerische Leistungen beansprucht, ist von der Künstlersozialabgabe befreit. Außerdem soll die Künstlersozialkasse künftig selbst Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang durchführen können. Zudem werden die Unternehmen besser über die Künstlersozialabgabe informiert. Das Bundesarbeitsministerium will den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen.

In der Künstlersozialkasse sind 180.000 Freiberufler der Kulturbranche sozialversichert – darunter auch freie Lektorinnen und Lektoren. Sie sind in vielen Bereichen tätig, in denen es auf gepflegte und korrekte Sprache ankommt. Beispielsweise arbeiten sie für Buchverlage, PR- und Werbeagenturen sowie öffentliche Einrichtungen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten beträgt derzeit 14.500 Euro. Firmen und Institutionen, die freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gesetzlich verpflichtet. Sie berechnet sich nach den gezahlten Honoraren und ist mit rund 30 Prozent der Gesamteinnahmen eine der drei Säulen zur Finanzierung der Künstlersozialkasse; weitere 20 Prozent werden vom Bund, die restlichen rund 50 Prozent durch die Beiträge der Versicherten getragen. Weil die Einnahmen sinken, ist die Höhe der Abgabe in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2014 liegt sie bei 5,2 Prozent.

Informationen über den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren:

Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren ist einer der größten Berufsverbände für Textdienstleistungen. Für seine Mitglieder ist er Forum, Netzwerk und berufliche Interessenvertretung. Er wurde im Jahr 2000 gegründet.

Pressekontakt:

presse(at)vfll.de

www.vfll.de/presse

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