Eine Harry-Potter-Figur mit übergroßem Kopf steht auf einem aufgeschlagenen Buch. Dahinter sind mehrere Harry-Potter-Bücher aufgestellt

Groß oder klein – eine Frage der Höflichkeit? Wie das kleine „du“ noch immer einige triggert

Schreibt man „du“ groß oder klein? Seit der Rechtschreibreform scheint Verwirrung zu herrschen. Welche Schreibweisen sind erlaubt? Wie hat sich die deutsche Anredeform überhaupt entwickelt? Und was sagt die Schreibweise über die verfassende Person aus? 

Von Sonja Brückl (Praktikantin im Lektoratsbüro SatzReif)

Die Reform der deutschen Rechtschreibung hat seit ihrer Einführung 1996 für viele Kontroversen und Verwirrungen gesorgt. Menschen, die sich in ihrer Schulzeit mühsam das Hirn zermartert hatten, um den großen Dschungel an Regeln – und Ausnahmen von diesen Regeln – anzuwenden, mussten nun komplett umdenken. Das schmeckte natürlich nicht allen; genauer gesagt waren gerade einmal 10 Prozent der deutschen Bevölkerung ab sechzehn Jahren für diese Reform (s. Allensbacher Berichte, 2002, S. 2). Das betraf auch die nun erwünschte Kleinschreibung von Anredepronomen wie „du“ und „ihr“, bei denen vorher die Großschreibung üblich war.

„Aber das ist doch total unhöflich!“, so die Reaktion vieler. „‚Du‘ und ‚Ihr‘ großzuschreiben, das zeigt doch Respekt und Anerkennung!“ Aber kann wirklich ein Anfangsbuchstabe so viel ausmachen? Existiert da ein Bedeutungsunterschied?

Wie sich die deutsche Anrede entwickelt hat

Wie man sich in der deutschen Bevölkerung schriftlich anredet, hat sich im Laufe der Jahrhunderte stets verändert. Die Höflichkeitsform „Sie“ war dabei mitnichten ständig die dominante verwendete Form. Peter von Polenz schreibt dazu: Im 14. Jahrhundert ist „auch die Anrede in der 2. Person Plural (mhd. irzen ‚ihrzen‘) Mode geworden, die jahrhundertelang die Höflichkeitsform des Deutschen blieb; das ‚Siezen‘ setzte sich erst seit dem 16. Jahrhundert allmählich durch“ (Polenz, 2020, S. 68).

Übersicht für Eilige: Du versus du

Kleines du/ihr Großes Du Großes Ihr
in Dialogen, Romanen, Artikeln, Dokumenten Anrede von König*innen und ähnlich Höhergestellten
auch erlaubt als Anrede in E-Mails und Briefen ausschließlich erlaubt als Anrede in E-Mails und Briefen, wenn man besonders höflich sein will erlaubt als Plural des großen „Du“ in E-Mails und Briefen, wenn man besonders höflich sein will

Von funkelnden Majestäten und dunklen Lords

Gut, das ist zugebenermaßen schon eine Weile her, aber es lässt sich nicht leugnen, dass bis heute Überbleibsel dieser Anrede in der deutschen Sprache zu finden sind. Dass König*innen mit „Eure Majestät“ angeredet werden, weiß schließlich jedes Kind. Alternativ nehme man literarische Figuren, die sich selbst für adelig und erhaben halten – hier ein Beispiel, wie Harry Potters Erzfeind Lord Voldemort von seiner Dienerschaft angeredet werden will: „Herr […], es ist eine Ehre, Euch hier im Haus unserer Familie zu haben“ (Rowling, 2007, S. 17). Und wer hätte es gedacht: „Euch“ wird hier in der Tat großgeschrieben! Ein Relikt, das die Rechtschreibreform überstanden hat, könnte man sagen.

Wobei … hätte dieses Pronomen überhaupt jemals kleingeschrieben werden können? „Es ist eine Ehre, euch hier im Haus unserer Familie zu haben.“ Bei einer Kleinschreibung denkt doch niemand an nur einen einzigen dunklen Lord! Die 2. Person Plural ist ja normalerweise dazu da, mehrere Personen anzusprechen, daher auch der Plural im Namen. Könnte es also sein, dass es bei der Großschreibung dieses Pronomens um mehr geht als um Ehrerbietung vor einer mächtigen Person?

Nun ja … So weit kann man jetzt nicht gehen. Man stelle sich vor, es gäbe noch eine Lady Voldemort (ob man das jetzt wirklich will oder nicht, sei mal dahingestellt). Der Satz „Es ist eine Ehre, Euch/euch hier im Haus zu haben“ würde sich in beiden Fällen dann an mehrere Personen richten – aber nur die Großschreibung wird dem großen Respekt einer Dienerin vor ihren Meister*innen gerecht. Man kann die Kleinschreibung hier also eindeutig nicht verwenden. Und der Single Lord Voldemort, wie er im Buche steht? Da ist das kleingeschriebene „ihr“ erst recht nicht passend – es sei denn, er macht es Tolkiens Gollum nach und entwickelt sich auf einmal zu einer gespaltenen Persönlichkeit.

Höflichkeit = Großschreibung?

Aber genug des Exkurses und zurück zum eigentlichen Konflikt. Ist es jetzt wirklich unhöflich, „du“ und „ihr“ kleinzuschreiben? Für Letzteres dürfte die Frage doch schon beantwortet sein, oder? Das großgeschriebene „Ihr“ meint historisch gesehen eine einzige oder mehrere Personen, der/denen bereits in der Anrede eine gewisse Ehrerbietung zuteilwerden soll. Daher könnte es vielleicht etwas gewagt, wenn nicht gar verwirrend sein, an die Arbeitskolleg*innen zu schreiben: „Könnt Ihr endlich die Präsentation erstellen?!“ Es ist schließlich ein ziemlicher Spagat, Leute anzuschnauzen, während man ihnen sprachlich den roten Teppich ausrollt. Ähnlich sieht es mit dem im Vergleich recht wenig spannenden Höflichkeitspronomen „Sie“ aus, das immer großgeschrieben wird. Alles andere wäre ja auch schwierig: Ein einziges Pronomen, das sowohl die 3. Person Plural als auch die Höflichkeitsanrede gleichzeitig abdeckt? Viel Spaß beim Auseinanderhalten.

Wann darf man „du“ und „dich“ großschreiben?

„Ja, aber bei ‚du‘ gibt es das doch nicht!“, könnte man jetzt sagen. „Da gibt es doch keine Verwechslungsgefahr!“ Und das stimmt. Das heißt aber noch lange nicht, dass man jetzt frei Schnauze beim Duzen groß- oder kleinschreiben kann, wie man will; jedenfalls nicht, wenn man der aktuellen deutschen Rechtschreibung folgt. Der Duden führt aus, dass „die Formen des Anredepronomens ‚du‘ kleingeschrieben“ werden und „in der wörtlichen Rede (etwa in Erzählungen und Romanen) ‚du‘ und die anderen genannten Wörter nie großgeschrieben“ werden dürfen (Duden, o. J.).

Lediglich in Textformen, „in denen der Autor selbst den Leser persönlich anredet“ (ebd.), ist die Großschreibung möglich. Die Gesellschaft für Deutsche Sprache e. V. spezifiziert diesen Fall zusätzlich und spricht von „Briefen und briefähnlichen Texten wie E-Mail und SMS“ (Gesellschaft für Deutsche Sprache e. V., o. J.). Das heißt im Klartext: Ja, in einem Brief an die entfernt verwandte Tante darf man seinem großen Respekt Ausdruck verleihen und beim Duzen großschreiben – aber nicht in Romanen, nicht in Artikeln und auch nicht in Dokumenten! Das sind ja schließlich keine Briefe, keine E-Mails und erst recht keine SMS. Wer sich also an die geltende Rechtschreibung halten will, wird sich dem zähneknirschend beugen müssen.

Ist ein kleines „du“ unhöflich?

Mal ehrlich: Ist es wirklich so schlimm, ein „du“ kleinzuschreiben? Natürlich ist die Umstellung auf eine mittlerweile längst etablierte Schreibweise nicht für alle selbstverständlich. Kinder und Jugendliche lernen seit dreißig Jahren die aktuellen Regeln in der Schule, und für viele von ihnen wirkt das kleingeschriebene „du“ genauso normal wie für ältere Generationen das große „Du“.

Vielleicht liegt genau darin der springende Punkt: Die Frage ist längst nicht mehr nur, was richtig ist, denn richtig ist heute beides. Die Entscheidung zwischen „du“ und „Du“ ist vielmehr zu einer Stilfrage geworden – und damit auch zu einer Frage der Haltung.

Gerade das könnte erklären, warum sich die Großschreibung bis heute hält. Das Ganze erinnert manchmal an das gallische Dorf aus den Asterix-Heften: Fast ganz E-Mail-Gallien ist längst von der Kleinschreibung besetzt – nur einige wenige leisten noch Widerstand.

Das kleine „du“ setzt sich immer mehr durch, so wie sich vor 500 Jahren das „Sie“ gegen das „Ihr“ durchgesetzt hat. Jedoch muss das nicht heißen, dass das große „Du“ dadurch von der Bildfläche verschwindet, genauso wenig wie die Anrede „Ihr“. Es könnte das bleiben, was es heute ist: eine kleine orthografische Entscheidung, die Fragen von Generation, Höflichkeit und Sprachgefühl aufwirft.


Porträt von Sonja Brückl

Zur Autorin: Sonja Brückl hat dieses Jahr ein achtwöchiges Betriebspraktikum im Lektoratsbüro SatzReif des VFLL-Mitglieds Dr. Ute Gräber-Seißinger absolviert. Dort wurde sie eingeführt in das Berufsbild des Lektorats, wobei sie beim Lektorieren unterschiedlicher Texte unterstützte. Darüber hinaus war sie Partnerin in der Diskussion über lektoratsrelevante Themen wie die Durchführung eines Faktenchecks oder die Debatte um verschiedene Schreibweisen.

Sonja Brückl ist Studentin für das Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Mathematik. Das Betriebspraktikum ist Teil ihres Studiums. Im Mittelpunkt steht der Einblick in einen Betrieb abseits des pädagogischen Berufszweigs, was es ihr ermöglichen soll, künftige Schüler*innen bei der Berufswahl zu unterstützen. (Foto: Studio Alex-Foto in Friedrichsdorf)

Anmerkung der Redaktion:
Dieser Text spiegelt die Meinung der Autorin wider, nicht die Position des Verbands.

Quellen

Institut für Demoskopie Allensbach. (2002). Rechtschreibreform. Befürworter gibt es bis heute kaum. Abgerufen am 01. April 2026 von https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/prd_0207.pdf
von Polenz, P. (2020). Geschichte der deutschen Sprache. 11. Aufl. De Gruyter.
Rowling, Joanne K. (2007). Harry Potter und die Heiligtümer des Todes. (K. Fritz, Übers.) Bloomsbury.
Dudenredaktion. (o.J.). Groß- oder Kleinschreibung von „du/Du und ihr/Ihr“. Abgerufen am 01. April 2026 von https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Gross-oder-Kleinschreibung-von-duDu-und-ihrIhr
Gesellschaft für Deutsche Sprache e. V. (o.J.). du, dich, dein, dir – Groß- oder Kleinschreibung bei den Anredepronomen? Abgerufen am 01. April 2026 von https://gfds.de/du-dich-dein-dir-gross-oder-kleinschreibung-bei-den-anredepronomen/

Redaktion: Cornelia Thoellden
Korrektorat: Sibylle Schütz
Aufmacherbild: Maurygraf über Pixabay

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