Flagge der Europäischen Union weht im Wind

Transparenzpflichten durch den EU AI Act – Was bedeutet das für das Lektorat?

Seit 1. August greifen neue Aspekte der KI-Verordnung der Europäischen Union, auch bekannt als EU AI Act. Was ändert sich dadurch? Was bedeutet die Transparenzpflicht für KI-generierte Texte? Und was müssen Lektor*innen künftig in ihrer Arbeit beachten? VFLL-Mitglied Katrin Nägele klärt auf.

von Katrin Nägele

Ab August 2026 gelten die Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Gleichzeitig verändert künstliche Intelligenz den Berufsalltag vieler Lektor*innen grundlegend. Manche lehnen die Bearbeitung KI-generierter Texte grundsätzlich ab. Andere bieten sie an, weisen aber darauf hin, dass diese Texte häufig mehr Zeit und damit eine andere Kalkulation erfordern. Wieder andere fragen sich vor allem, welche rechtlichen Vorgaben künftig gelten.

Im Verband begegnen der AG Künstliche Intelligenz deshalb immer wieder ähnliche Fragen: Darf ich einen mit KI erstellten Text überhaupt lektorieren? Muss künftig jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden? Und behält eine Person überhaupt die Autorschaft, wenn sie beim Schreiben ChatGPT genutzt hat?

In diesem Beitrag beantworte ich nicht die berufsethische Frage, ob Lektorate für KI-generierte Texte angeboten werden sollten. Mir geht es darum, welche Transparenzpflichten der AI Act vorsieht und welche Bedeutung sie für die Lektoratspraxis haben.

Der AI Act verbietet weder den Einsatz von KI beim Schreiben noch das Lektorieren solcher Texte. Er regelt vielmehr, in welchen Fällen Transparenz erforderlich ist. Wie KI darüber hinaus verantwortungsvoll eingesetzt werden kann und welche Rolle das menschliche Lektorat künftig spielt, beantwortet er nicht. Hier setzt die Positionierung des VFLL an. Sie macht deutlich: KI kann ein Hilfsmittel sein, ersetzt aber weder fachliche Kompetenz noch Verantwortung und persönliche Zusammenarbeit.

Der EU AI Act: Welche Texte müssen gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur einen kleinen Teil aller KI-generierten Texte. Sie greift insbesondere dann, wenn Texte mit KI erstellt oder wesentlich verändert wurden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und wenn dabei keine menschliche redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

Typische Beispiele sind automatisiert veröffentlichte Nachrichten oder Informationsangebote, etwa:

  • KI-generierte Meldungen zur Bundestagswahl,
  • Berichte über Terroranschläge oder Naturkatastrophen,
  • automatisch erzeugte Börsen- oder Wirtschaftsnachrichten.

Ziel der Regelung ist es, die Leserschaft darüber zu informieren, dass diese Inhalte von einer KI erstellt wurden.

Wann entfällt die Kennzeichnungspflicht?

Im Lektorat ist vor allem eine Ausnahme interessant.

Wird ein mit KI erstellter Text VOR der Veröffentlichung von einem Menschen redaktionell geprüft oder bearbeitet UND übernimmt anschließend eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, greift die Kennzeichnungspflicht des AI Acts nicht.

Beispiele:

  • Eine Autorin schreibt mithilfe von KI ein Sachbuch.
    Als Fachfrau für das Thema prüft und bearbeitet sie den Inhalt selbst und verantwortet ihn später auch. Dann muss sie das Buch nicht kennzeichnen.
  • Ein Unternehmen erstellt mit ChatGPT einen Blogartikel über neue Datenschutzregeln.
    Wird der Text vor der Veröffentlichung fachlich von einem Menschen geprüft, gegebenenfalls überarbeitet und unter der Verantwortung des Unternehmens veröffentlicht, greift ebenfalls die Ausnahme.

Auch der Einsatz von KI für einzelne Arbeitsschritte im Lektorat, etwa eine Rechtschreibprüfung oder Formulierungsvorschläge, löst keine Kennzeichnungspflicht aus.

Wann gilt ein Text als „von einem Menschen redaktionell geprüft und kontrolliert“?

Wird ein KI-generierter Text von einem Menschen kontrolliert, muss er nicht gekennzeichnet sein. Ab wann ist dieses Kriterium erfüllt? In den FAQS zum EU AI Act findet sich eine Erklärung: Ihr zufolge muss der Inhalt des Textes gezielt durch eine oder mehrere Personen geprüft werden, die über „relevantes Wissen und professionelles Urteilsvermögen“ verfügen; beispielsweise kann das durch eine akademische Peer Review geschehen. Alternativ kann der Text auch einen redaktionellen Freigabeprozess durchlaufen, so wie das durch eine Chefredaktion passiert. In diesem Szenario gibt es also eine Instanz, die den Inhalt des Texts professionell beurteilen, prüfen und ggf. sogar ablehnen kann.

Ganz explizit reicht eine reine Rechtschreibprüfung oder grammatische Überarbeitung nicht aus, um diese Kriterien zu erfüllen und einen Text von der Kennzeichnungspflicht zu befreien. Ein vollumfängliches Fachlektorat wiederum würde die Kriterien aber erfüllen, damit der KI-generierte Text nicht als solcher gekennzeichnet werden müsste.

Sonderfall Romane

Im Rahmen des EU AI Act müssen auch KI-generierte Romane nicht gekennzeichnet werden. Ihr primäres Ziel ist nicht Information, sondern Unterhaltung – ein Roman fällt also nicht in die oben umrissene Kategorie eines Informationstexts für die Öffentlichkeit über „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“. Ob die Prompt-Geberin eines KI-generierten Romans überhaupt Urheberin nach dem deutschen Urheberrecht ist, ist eine ganz andere Frage. Schließlich spricht dieses von „persönlicher geistiger Schöpfung“, welche hier nicht gegeben ist.

Zwar gibt es meines Wissens derzeit im Rahmen der KI-Verordnung keine Kennzeichnungspflicht für diese Art von Texten. Manche Verlage verlangen aber eine Offenlegung, wenn mit KI gearbeitet wurde. Und wer gegenüber Leser*innen falsche Tatsachen behauptet, könnte unter Umständen auch gegen Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzrecht verstoßen. Wo hier die Grenze genau verläuft, ist aber noch nicht geklärt. Gerade weil es derzeit noch keine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für solche Texte gibt, entwickeln sich freiwillige Modelle. In Großbritannien und den USA haben beispielsweise Autor*innenverbände Kennzeichnungen wie „Human Authored“ eingeführt, der deutsche Loewe Verlag hat ein Label „Ohne KI“.

Wie erfolgt die Kennzeichnung im Rahmen der KI-Verordnung?

Der AI Act schreibt für KI-generierte Informationstexte keine bestimmte Formulierung vor und es ist gut vorstellbar, dass man am Ende auch mit dem Hinweis nicht weiß, in welchem Maß KI bei der Texterstellung beteiligt war – also ob sie geholfen hat und der Text freiwillig gekennzeichnet wurde oder ob sie den Großteil des Texts produziert hat. Ein Hinweis könnte lauten: „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“

Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung klar und verständlich erfolgt. Die Stadt Friedrichshafen beispielsweise blendet derzeit einen Hinweis ein, sobald man sich ihre Website in eine andere Sprache übersetzen lässt. Dort steht dann in den jeweiligen Zielsprachen: „Diese Website wurde automatisch übersetzt. Automatische Übersetzungen können vom Originaltext abweichen. Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung übernehmen. Maßgeblich ist der deutsche Originaltext.“

Was gilt für KI-Übersetzungen?

Auch Übersetzungen können mithilfe von KI entstehen. Werden sie anschließend von einem Menschen sorgfältig geprüft, überarbeitet und verantwortet, muss die Übersetzung nicht als KI-generiert ausgewiesen werden.

Aus Lektoratssicht ist diese Ausnahme allerdings ausgesprochen kritisch zu betrachten. Mir ist bewusst, dass der EU AI Act nur bei Texten greift, die die breite Öffentlichkeit informieren sollen. Literatur behandelt er im Allgemeinen nicht. Aber wie ist die Entwicklung aktuell bei Literatur-Übersetzungen? Hier nimmt der Anteil an KI-Übersetzungen deutlich zu. Diese können je nach Ausgangssprache sprachlich flüssig wirken, treffen aber Stil, Rhythmus oder Tonfall gerade von literarischen Werken nicht zuverlässig und können in Sachen Präzision und Trennschärfe auch in technischen Übersetzungen oder Fachbüchern nicht mit einer menschlichen Übersetzung mithalten. Das anschließende Lektorat steht dann oft vor der Aufgabe, den Text nicht nur zu korrigieren, sondern sprachlich und stilistisch grundlegend neu zu gestalten. Übersetzer*innen haben jahrelang dafür gekämpft, dass sie Autor*innen der deutschen Übersetzung sind. KI-Übersetzungen nehmen ihnen diese Stellung und verschieben die Textarbeit zum Post-Editing oder ins Übersetzungslektorat. Dort geht es dann oft weniger um eine Überarbeitung als um eine Neuübersetzung vieler Passagen. Das erfordert die gleichen Fähigkeiten wie eine Erstübersetzung, geht aber mit weniger Rechten, weniger Honorar und oft auch weniger Zeit einher. Kann und sollte ein Lektorat solche „Werke“ überhaupt retten? Unser Partnerverband VdÜ (Verband deutschsprachiger Übersetzer*innen literarischer und wissenschaftlicher Werke) rät dringend von solchen Aufträgen ab.

Vertrauen entsteht durch menschliche Verantwortung

Grundsätzlich gilt: Wird ein KI-generierter Text vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft, bearbeitet und von einem Menschen verantwortet, braucht es keine Kennzeichnungspflicht.

Das zeigt, welchen Stellenwert redaktionelle Arbeit auch künftig haben wird. Stammt ein Text von einer KI, schafft das kein Vertrauen. Vertrauen wird aber erhöht, wenn ein Mensch einen KI-Text kritisch hinterfragt, verbessert und bereit ist, die Verantwortung für seinen Inhalt zu übernehmen. Das größte Vertrauen entsteht, wenn Fachpersonen den Text verantworten und KI lediglich unterstützend nutzen, etwa für Recherchen, Formulierungsvorschläge oder eine erste Rechtschreibprüfung.

Gerade deshalb bleibt das menschliche Lektorat unverzichtbar. Es prüft Stil, Verständlichkeit, Argumentation, Fakten, Kontext und Wirkung eines Textes. Diese Verantwortung kann KI nicht übernehmen.

Wie verändert sich die Aufgabe des Lektorats?

Das klassische Lektorat bleibt auch im Zeitalter der KI unverzichtbar. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Texte zu, die ganz oder teilweise mit KI entstanden sind und anschließend lektoriert werden sollen. Für Lektor*innen bedeutet der zunehmende Einsatz von KI aktuell eine andere Form von Arbeit. Immer häufiger werden wir für die Prüfung von KI-Texten hinzugezogen. Wer Texte kritisch prüft, Argumentationen schärft, den Stil der schreibenden Person bewahrt, Fakten hinterfragt und Qualität sichert, übernimmt eine Aufgabe, die KI nicht leisten kann.

Der AI Act macht deutlich, dass menschliche redaktionelle Verantwortung auch im Zeitalter generativer KI rechtlich relevant bleibt. Genau darin liegt eine Chance für das Lektorat. Wir übernehmen Verantwortung für sprachliche Qualität.

Wenn das professionelle Lektorat künftig noch stärker für Qualität, Sorgfalt und Vertrauen steht, sollte sich diese Verantwortung auch in der Bezahlung unserer Arbeit widerspiegeln. Denn Vertrauen entsteht nicht zufällig: Es ist das Ergebnis sorgfältiger menschlicher Arbeit.

Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft des AI Acts für unseren Berufsstand: Transparenz schafft Orientierung und Vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch Menschen, die bereit sind, Verantwortung für Texte zu übernehmen.
Genau darin liegt die Stärke professioneller Lektor*innen.

Katrin Nägele: Website und Profil im VFLL-Lektoratsverzeichnis

Redaktion: Cornelia Thoellden
Korrekorat: Sibylle Schütz
Aufmacherbild: NoName_13 from Pixabay


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